Preise

Privatgutachten werden wie folgt abgerechnet:



Es wird eine Mindestpauschale von 350€ für den Einsatz des Sachverständigen berechnet.

Für alle mit dem Gutachten zusammenhängenden Arbeiten, wird ein Stundenverrechnungssatz in Höhe von 125,00€ abgerechnet. Dazu gehören neben der Zeit, die für die Ausarbeitungen und die Durchführung der Ortstermine benötigt wird, auch die An- und Abfahrtszeiten sowie die Vor- und Nachbereitungszeit der Ortstermine. Wird der Aufwand für die Mindestpauschale überschritten, findet die Berechnung nach vorgenanntem Verrechnungssatz statt.

Wird für die Durchführung eines Gutachtenauftrags eine Hilfskraft benötigt, so beträgt deren Stundensatz 60,00€.

Die Fahrtkosten werden zuzüglich zu der Fahrtzeit mit 1,00€ pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.

Für Nebenkosten, Telefonkosten, Verbrauchsmaterial und Druckkosten werden pauschal 40,00€ berechnet.

Beachten: Alle vorgenannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer